Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Heidelberg ist bemüht, ihr Internetangebot in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Stadt Heidelberg seit 2017 Pressemitteilungen in einfacher Sprache an.

Diese Erklärung der Barrierefreiheit gilt für

www.musikschule.heidelberg.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:

Broschüren und PDF-Dateien: Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind einige Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber nach und nach umgewandelt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 7. September 2020 erstellt und beruht auf Selbstüberprüfung. Die Online-Redaktion steht in Austausch mit der kommunalen Behindertenbeauftragten.

4. Barrieren melden: Kontakt zu Ansprechpartnern

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse musikschule@heidelberg.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

5. Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail an die Stadt Heidelberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Falls die Stadt Heidelberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Behindertenbeauftragte im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg können Sie wie folgt erreichen: 
Christina Reiß
Kommunale Behindertenbeauftragte
 
Stadt Heidelberg
Bergheimer Str. 69, Zi 0.22 (EG rechts)
69115 Heidelberg
 
Telefon 06221 58-15590
Telefax 06221 58-49160
E-Mail behindertenbeauftragte@heidelberg.de
Webseite www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
 
Stephanie Aeffner
Landes-Behindertenbeauftragte
 
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon 0711 279-3360
E-Mail Poststelle@bfbmb.bwl.de
Webseite https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte