monatliche Unterrichtsgebühren

gültig ab 01. Oktober 2025

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das jährliche Familienbruttoeinkommen und sind wie folgt festgelegt:

  • Gebührenstufe I - bis 30.000 Euro
  • Gebührenstufe II - bis 43.000 Euro
  • Gebührenstufe III - bis 56.000 Euro
  • Gebührenstufe IV - bis 69.000 Euro
  • Gebührenstufe V - bis 82.000 Euro
  • Gebührenstufe VI - über 82.000 Euro

Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Heidelberg

(alle Beträge in Euro) Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
Einzelunterricht            
15 Minuten 30,90 34,35 37,20 39,45
42,00 45,00
30 Minuten 61,80 68,70 74,40 78,90 84,00 90,00
45 Minuten 92,70 103,05 111,60 118,35 126,00 135,00
60 Minuten 123,60 137,40 148,80 157,80 168,00 180,00
Partnerunterricht            
30 Minuten 34,20 37,50 40,80 43,20 45,60 48,60
45 Minuten 51,30 56,25 61,20 64,80 68,40 72,90
Gruppenunterricht            
30 Minuten 27,00 30,00 31,80 33,60 35,40 37,50
45 Minuten 40,50 45,00 47,70 50,40 53,10 56,25
60 Minuten 54,00 60,00 63,60 67,20 70,80 75,00
75 Minuten 67,50 75,00 79,50 84,00 88,50 93,75
Klassenunterricht            
30 Minuten 16,20 17,40 19,20 20,40 21,60 23,40
45 Minuten 24,30 26,10 28,80 30,60 32,40 35,10
60 Minuten 32,40 34,80 38,40 40,80 43,20 46,80
75 Minuten 40,50 43,50 48,00 51,00 54,00 58,50

Für Einwohner der Stadt Heidelberg werden die Gebühren bei Vorlage eines Heidelberg-Passes und/oder weitere Unterlagen um 100% bzw. um 50% ermäßigt (siehe § 5, Absatz 7 Gebührensatzung)

  • Einzelunterricht mit 15 Minuten sowie Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht mit 30 Minuten können nur in Kombination mit anderen Unterrichtsformen gewählt werden (Kombiunterricht)
  • Einzelunterricht mit 60 Minuten wird nur in besonderen Fällen der Begabung durch die Schulleitung gewährt.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Hauptfachunterricht an der Musik- und Singschule erhalten, können für 12 Euro (Heidelberger) bzw. 16 Euro (Auswärtige) an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb Heidelbergs

(alle Beträge in Euro) Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
Einzelunterricht            
15 Minuten 37,08 41,22 44,64 47,34 50,40 54,00
30 Minuten 74,16 82,44 89,28 94,68 100,80 108,00
45 Minuten 111,24 123,66 133,92 142,02 151,20 162,00
60 Minuten 148,32 164,88 178,56 189,36 201,60 216,00
Partnerunterricht            
30 Minuten 41,04 45,00 48,96 51,84 54,72 58,32
45 Minuten 61,56 67,50 73,44 77,76 82,08 87,48
Gruppenunterricht            
30 Minuten 32,40 36,00 38,16 40,32 42,48 45,00
45 Minuten 48,60 54,00 57,24 60,48 63,72 67,50
60 Minuten 64,80 72,00 76,32 80,64 84,96 90,00
75 Minuten 81,00 90,00 95,40 100,80 106,20 112,50
Klassenunterricht            
30 Minuten 19,44 20,88 23,04 24,48 25,92 28,08
45 Minuten 29,16 31,32 34,56 36,72 38,88 42,12
60 Minuten 38,88 41,76 46,08 48,96 51,84 56,16
75 Minuten 48,60 52,20 57,60 61,20 64,80 70,20
  • Einzelunterricht mit 15 Minuten sowie Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht mit 30 Minuten können nur in Kombination mit anderen Unterrichtsformen gewählt werden (Kombiunterricht)
  • Einzelunterricht mit 60 Minuten wird nur in besonderen Fällen der Begabung durch die Schulleitung gewährt.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Hauptfachunterricht an der Musik- und Singschule erhalten, können für 12 Euro (Heidelberger) bzw. 16 Euro (Auswärtige) an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

Sonstige Gebühren

Für das Vervielfältigen von Werken und Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken wird eine Kopierpauschale von monatlich 0,50 Euro erhoben.

Für die Überlassung von schuleigenen Instrumenten wird eine Mietgebühr erhoben. Sie beträgt je angefangenem Monat bei einem Anschaffungswert für

Blechblas- und Streichinstrumente sowie Akkordeons

bis 600 Euro 13 Euro
über 600 Euro bis 1000 Euro                                                               19 Euro
über 1000 Euro bis 2000 Euro  28 Euro
über 2.000 Euro 34 Euro

Holzblasinstrumente und Harfen

bis 600 Euro 16 Euro
über 600 Euro bis 1000 Euro                                                               22 Euro
über 1000 Euro bis 2000 Euro  32 Euro
über 2.000 Euro 38 Euro

Gitarren

bis 600 Euro 9 Euro
über 600 Euro bis 1000 Euro                                                               14 Euro
über 1000 Euro bis 2000 Euro  24 Euro
über 2.000 Euro 30 Euro

Für die Nutzung von schuleigenen Instrumenten während des Unterrichts wird eine Nutzungspauschale von monatlich 3,50 Euro erhoben.

Schülerinnen/Schüler, die keinen Hauptfachunterricht erhalten, können an einem Ergänzungsfach teilnehmen. Für die Ergänzungsfächer Kammermusik und Musiktheorie werden monatliche Gebühren für Gruppen- und Klassenunterricht nach Nr. 1 und Nr. 2 erhoben.Für die Ergänzungsfächer Orchester und Chöre beträgt die Gebühr monatlich

für Schüler/Schülerinnen mit Wohnsitz in Heidelberg 15 Euro
für auswärtige Schüler/Schülerinnen 20 Euro

Für die Inanspruchnahme einer Korrepetition bei der Teilnahme am Wettbewerb "Jugend musiziert" (Regional-, Landes- und Bundeswettbewerbe) wird eine Pauschalgebühr erhoben. Sie beträgt pro Kalenderjahr 80 Euro. 

In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen, Kurse und Projekte werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Auf Kurs- und Projektgebühren werden keine Geschwister- oder Fächerermäßigungen gewährt. Einwohner der Stadt Heidelberg erhalten bei Vorlage eines Heidelberg-Passes, eines BAföG-Bescheides bei Studentinnen/ Studenten, Bürgergeldbescheides oder eines Sozialhilfebescheides bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres auf die jeweilige Kurs- bzw. Projektgebühr 100% Sozialermäßigung, ab einem Alter von 11 Jahren eine Sozialermäßigung von 50%.